Recht & Zulassung

Straßenzulassung: L1e, L3e oder Offroad-only?

Ohne Zulassung darf ein E-Dirtbike nicht einmal auf den Waldweg. Was L1e und L3e bedeuten, welcher Führerschein nötig ist und warum die „Offroad-only“-Variante oft die falsche Wahl ist.

Stand: 21.09.2026

Das Grundprinzip

Alles, was einen Gasgriff hat und schneller als 6 km/h fährt, ist in Deutschland ein Kraftfahrzeug. Ein Kraftfahrzeug braucht für den öffentlichen Raum eine Betriebserlaubnis, ein Kennzeichen und eine Versicherung. „Öffentlicher Raum“ heißt dabei nicht nur Straße: Auch Feld-, Forst- und Wanderwege zählen dazu, solange sie öffentlich zugänglich sind. Ein Offroad-only-Bike darf also ausschließlich auf Privatgelände oder auf ausgewiesenen Strecken gefahren werden – mit Einverständnis des Eigentümers.

L1e: Kleinkraftrad bis 45 km/h

Die EU-Fahrzeugklasse L1e-B umfasst Zweiräder bis 45 km/h und bis 4 kW Nenndauerleistung. Dafür reicht der Führerschein AM, der in Klasse B enthalten ist. Nötig ist ein Versicherungskennzeichen (das kleine, jährlich wechselnde), keine Hauptuntersuchung. Viele China-Dirtbikes wie Sur-Ron Light Bee, Talaria Sting oder E-Ride Pro SS 2.5 gibt es als L1e-Variante: Sie sind ab Werk auf 45 km/h gedrosselt und haben Blinker, Spiegel, Hupe und Kennzeichenhalter.

L3e-A1: Leichtkraftrad bis 11 kW

Die Klasse L3e-A1 entspricht der klassischen 125er: bis 11 kW Nenndauerleistung, keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Klasse. Erforderlich ist der Führerschein A1 oder die B196-Erweiterung für Pkw-Fahrer. Das Fahrzeug braucht ein amtliches Kennzeichen, Haftpflicht und alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung. Beispiele in unserer Datenbank: Zero FXE, Kollter ES1-X, Sur-Ron Ultra Bee als L3e-Variante, Sur-Ron Storm Bee.

Nenndauerleistung ist nicht Spitzenleistung

Für die Klasse zählt die Nenndauerleistung (30-Minuten-Leistung), nicht die Spitzenleistung. Ein Bike kann daher mit 11 kW Nenn- und 24 kW Spitzenleistung legal in A1 fallen. Hersteller nennen im Marketing fast immer die Spitzenleistung – unsere Datenbank führt beide Werte getrennt, sofern bekannt.

Umbau vom Offroad-Bike zur Zulassung

Ein nachträglicher Umbau eines Offroad-only-Bikes ist in der Praxis kaum realistisch: Ohne EU-Typgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO mit Gutachten geht nichts, und die Gutachten übersteigen oft den Fahrzeugpreis. Wer legal auf der Straße fahren will, kauft von Anfang an die zugelassene Variante.

Pedelecs: Sonderfall Fahrrad

Ein Pedelec (250 W Nenndauerleistung, Unterstützung nur beim Treten, Abregelung bei 25 km/h) gilt rechtlich als Fahrrad – kein Führerschein, kein Kennzeichen, keine Versicherungspflicht. Sobald aber ein Gasgriff die Unterstützung ohne Treten über 6 km/h ermöglicht oder die 25 km/h überschritten werden, ist es kein Fahrrad mehr, sondern ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Genau deshalb trennen wir Pedelec-E-MTBs wie das Amflow PL Carbon strikt von Gasgriff-Dirtbikes.

Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben in der Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs und die Auskunft der Zulassungsstelle.